Informationen zur Bundestagswahl 2025

Sie finden hier verschiedene Informationen und Links betreffend der Bundestagswahl am 23.02.2025

Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines mit Briefwahlunterlagen

Wahlbroschüre barrierefrei

Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis:

Die Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis ist von Montag, 03.02.2025 bis Freitag 07.02.2025 während des Dienstbetriebes im Bürgerbüro des Rathauses Gars a.Inn möglich. Nähere Informationen entnehmen Sie der Bekanntmachung auf der Homepage und in den Aushängen des Marktes Gars a.Inn und der Gemeinde Unterreit.

Die Wahlbenachrichtigungsschreiben werden den Wählerinnen und Wählern ab 12.01.2025 zugestellt. Sollten Sie bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so melden Sie sich bitte umgehend bei Frau Hell (Tel. 08073/9185-31 oder cornelia.hell@gars.de), damit sie klären kann, wo die Ursache dafür liegt.

Eine Antragstellung von Briefwahlunterlagen können Sie ganz bequem online auf unserer Homepage www.gars.de oder www.unterreit.de oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung bis zum 17.02.2025 – 23.00 Uhr vornehmen. Natürlich können Sie Ihren Antrag auch im Bürgerbüro stellen oder den ausgefüllten Antrag in die Briefkästen der Rathäuser Gars a.Inn und Unterreit werfen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Spätester Termin für die Antragstellung im Rathaus Gars a.Inn ist Freitag, 21.02.2025 – 15.00 Uhr. Nach diesem Zeitpunkt können nur in Ausnahmefällen (Krankheit) Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf der Homepage oder dem Aushang am Rathaus Gars a.Inn. Bitte bedenken Sie bei einer so späten Antragsstellung den Rücklauf der Wahlbriefe.

Da der Verwaltung im Rathaus die Stimmzettel für die Bundestagswahl 2025 erst am 10.02.2025 vorliegen, möchten wir die Bürgerinnen und Bürger bitten, möglichst ihre beiden Stimmen im Wahllokal abzugeben. Bei den letzten Wahlen lag die Anzahl der Briefwählerinnen und Briefwähler in der VG Gars a.Inn bei über 2.000 Wahlberechtigten. Wegen der verkürzten Antragszeit ist es kaum zu stemmen, 2.000 Briefwahlunterlagen mit Wahlscheinen an Wählerinnen und Wähler auszustellen und zu versenden, so dass ein Rücklauf bis zum 23.02.2025 gewährleistet werden kann. Bei persönlicher Antragstellung im Bürgerbüro ist eine sofortige Ausstellung der Unterlagen aus organisatorischen Gründen nur eingeschränkt möglich. Wir weisen darauf hin, dass die Unterlagen bei dieser Wahl fast ausschließlich mit der Post zugestellt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.