Bekanntmachung: Hebesatzsatzung Markt Gars a.Inn

Der Marktgemeinderat Gars a.Inn hat in seiner Sitzung vom 11.12.2024 den Erlass einer Hebesatzsatzung beschlossen.

Die Hebesätze werden hierbei ab dem Jahr 2025 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A:                380 v.H.

Grundsteuer B:                250 v.H.

Gewerbesteuer:              380 v.H.

 

Die Satzung können Sie hier einsehen.