Kindergarten- bzw. Benutzungsordnung
für das Jahr 2023/2024
Gemeindekindergarten St. Elisabeth
Am Rathaus 2, 83567 Unterreit
Tel: 08073/9185-60
Fax: 08073/916-225
E-Mail: KiGaUnterreit@gars.de
Kindergarten- bzw. Benutzungsordnung
Die Gemeinde Unterreit betreibt die Kindertagesstätte St. Elisabeth als eine öffentliche gemeindliche Einrichtung.
Aufnahmekriterien:
Die Aufnahmen in die Kinderkrippe bzw. Kindergarten erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze.
Sind nicht genügend Plätze verfügbar, so wird die Auswahl nach folgenden Dringlichkeitsstufen getroffen:
- Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Gemeinde Unterreit
- Kinder deren Elternteile alleinerziehend sind
- Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind
- Kinder deren Familie sich in einer Notlage befinden
- Kinder mit Schulsprengel Gars a. Inn
- Bestandskinder (Gastkind mit gewöhnl. Aufenthalt außerhalb der Gemeinde Unterreit)
- Kinder aus der Pfarrgemeinde Grünthal/Wang
- Kinder aus dem VG-Bereich Gars
Die Kinder werden möglichst nach Wunsch in die Gruppen eingeteilt.
Kinder die nicht aufgenommen werden können, kommen auf die Nachrückliste des laufenden Kindergartenjahres und müssen neu eingeschrieben werden.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt im Januar jedes Kindergartenjahres.
Der Termin wird bekannt gegeben.
Die Aufnahme erfolgt in der Regel jeweils zum 1. September.
Voranmeldungen gibt es nicht.
Voraussetzungen für die Anmeldung
- In der Kinderkrippe nehmen wir Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr
- bis 2 Jahre und 11 Monate auf.
- Das Kind sollte derzeit das 3. Lebensjahr vollendet haben, bevor es in den Kindergarten aufgenommen wird.
- Der Anmeldende ist verpflichtet, bei der Anmeldung Auskünfte zur Person des aufzunehmenden Kindes zu geben.
- Der Kindergarten hält sich das Recht vor, ein Kind nochmals auszuschließen, wenn es nicht kindergarten- bzw. krippenfähig, oder die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten nicht möglich ist.
Gruppenzusammensetzung
Wir betreuen eine Krippengruppe mit max. 12 Plätzen und zwei altersgemischte Regelgruppen mit maximal je 27 Plätzen in unserer Einrichtung. Davon sind bei Bedarf
2 Einzelintegrationsplätze vorhanden.
Die „Kleinen“ (Krippenkinder) wechseln mit dem Beginn eines neuen Kindergartenjahres (01.09.) im Alter von ca. 3 Jahren in die Regelgruppen.
Die Kinder bleiben dann während ihrer ganzen Kindergartenzeit in der gleichen Gruppe.
So sind kleine und größere, ältere und jüngere Kinder zusammen.
Buchungszeiten
Die Kindertagesstätte behält sich eine tägliche Kernzeit von 08.00 – 12.30 Uhr (Krippe 08.00 -11.00 Uhr) vor, um den Anforderungen des bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans gerecht zu werden.
Die Öffnungszeiten werden jährlich durch eine Bedarfsumfrage überprüft und angepasst.
Die Mindestbuchungszeit beträgt über 3-4 Std. in der Krippe bzw. über 4-5 Stunden in den Regelgruppen.
Sie können eine maximale Buchungszeit im Kindergarten von Montag bis Donnerstag von 07.00 – 14.00 Uhr, Freitag von 07.00 – 13.00 Uhr und in der Kinderkrippe von Montag bis Freitag von 07.00-12.30 Uhr wählen.
Die benötigten Zeiten geben Sie bitte im Anmeldebogen an.
Kindergarten 3 Jahre – Schuleintritt
Unser Kindergarten hat eine Kernzeit täglich von 08.00 – 12.30 Uhr.
Die Bringzeit liegt in der Zeit von 07.46 – 07.59 Uhr. Frühdienst ist von 07.00 – 07.45 Uhr.
Daraus ergibt sich insgesamt eine Mindestbuchungszeit von über 4 – 5 Stunden.
Die Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind längstens von Mo. – Do. von 07.00 bis 14.00 Uhr und Fr von 07.00 bis 13.00 Uhr anzumelden.
Frühdienst
07.00-07.45 Uhr |
Bringzeit
07.46-07.59 Uhr |
Kernzeit
08.00-12.30 Uhr |
mögliche Abholzeiten
12.30/13.00/ 13.30/14.00 Uhr |
|
Montag | 07.46-07.59 Uhr | 08.00-12.30 Uhr | ||
Dienstag | 07.46-07.59 Uhr | 08.00-12.30 Uhr | ||
Mittwoch | 07.46-07.59 Uhr | 08.00-12.30 Uhr | ||
Donnerstag | 07.46-07.59 Uhr | 08.00-12.30 Uhr | ||
Freitag | 07.46-07.59 Uhr | 08.00-12.30 Uhr |
Daraus ergeben sich folgende Buchungskategorien:
Buchungskategorie
|
Gebühr ab
2024/2025 € |
Über 4-5 Stunden | 130,- |
Über 5-6 Stunden | 140,- |
Über 6-7 Stunden | 150,- |
Kinderkrippe 1 – 3 Jahre
Unsere Kinderkrippe hat eine Kernzeit von 08.00 Uhr – 11.00 Uhr.
Die Bringzeit liegt in der Zeit von 07.46 – 07.59 Uhr. Frühdienst ist von 07.00 – 07.45 Uhr.
Die Mindestbuchungszeit beträgt über 3-4 Stunden.
Die Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind längstens von Mo. – Fr. von 07.30 bis 12.30 Uhr anzumelden.
Frühdienst
07.00 – 07.45 Uhr |
Bringzeit
07.46-07.59 Uhr |
Kernzeit
08.00-11.00 Uhr |
mögliche Abholzeiten
11.00//12.00/12.30 Uhr |
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Montag | 07.46-07.59 Uhr | 08.00-11.00 Uhr | ||
Dienstag | 07.46-07.59 Uhr | 08.00-11.00 Uhr | ||
Mittwoch | 07.46-07.59 Uhr | 08.00-11.00 Uhr | ||
Donnerstag | 07.46-07.59 Uhr | 08.00-11.00 Uhr | ||
Freitag | 07.46-07.59 Uhr | 08.00-11.00 Uhr |
Daraus ergeben sich folgende Buchungskategorien:
Buchungskategorie
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Gebühr
2024/2025 € |
Über 3-4 Stunden | 155,- |
Über 4-5 Stunden | 170,- |
Über 5-6 Stunden | 190,- |
Kinder ab dem 3. Lebensjahr müssen 5 Tage für mindestens über 4-5 Stunden buchen und zahlen dann den Kindergartenbeitrag.
Der Freistaat Bayern gewährt einen Beitragszuschuss von 100 EUR pro Kind und Monat und wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird. Er wird bis zur Einschulung gezahlt.
Das Spielgeld beträgt 15,- Euro pro Monat.
Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Entstehende Gebühren sind vom Kontoinhaber zu tragen.
Übernahme von Krippen- bzw. Kindergartengebühren
Das Landratsamt (Jugendamt) übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Krippen- bzw. Kindergartengebühren (z.B. Familien mit mehreren Kindern, alleinerziehende Elternteile und Familien mit geringerem Einkommen usw.)
Kündigung durch den Träger bzw. Erziehungsberechtigten
Ein Kind kann von der Kinderkrippe/Kindergarten ausgeschlossen werden, wenn:
- Es länger als 2 Wochen unentschuldigt fehlt.
- Die entsprechende Förderung des Kindes in der Gruppe sowie die Zusammenarbeit mit dem Erziehungsberechtigten, nicht gewährleistet werden kann.
- Der Beitrag länger als 3 Monate nicht bezahlt wurde.
Kündigung durch den Erziehungsberechtigten
Der Kindergartenplatz und die Buchungszeit kann nur schriftlich 4 Wochen zum Quartalsende (31.12.; 31.03.; 30.06.) gekündigt bzw. geändert werden. Bei Notsituationen entscheidet der Träger.
In der Eingewöhnungsphase (Neuaufnahme Krippe = 6 Wochen ab Eintrittstermin Neuaufnahme Kindergarten: 4 Wochen ab Eintrittsbeginn) sowie bei Wegzug kann zum Monatsende gekündigt werden.
Die Kündigung ist schriftlich an die Leitung bzw. Gemeinde Unterreit zu richten.
Bildungspaket
Das Bildungspaket umfasst neben den Zuschüssen für Schulbedarf, Lernförderung und Schülerbeförderung auch die Kostenübernahme für z.B. Tagespflege, Klassenfahrten, Vereinsmitgliedschaften, Unterricht in musischen Fächern, Mittagessen in Kita, Schule, Hort).Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket wenn Eltern leistungsgerecht nach dem SGB II sind oder Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen.
Leistungen aus dem Bildungspaket werden nur auf Antrag gewährt (www.lra-mue.de).
Personal
Das pädagogische Personal besteht aus einer Leitung (Erzieherin), Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen.
Betreuung, Ordnung u. pädagogische Konzeption
Das Angebot unterliegt den Ausführungen des gültigen Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) und orientiert sich am Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP). Der Träger ist berechtigt, die Benutzungsordnung der Kindertageseinrichtung auch während eines laufenden Kindergartenjahres zu ändern. Änderungen werden mit dem Elternbeirat vorher abgesprochen und rechtzeitig, z. B. durch Aushang in der Einrichtung, bekannt gegeben. Die spezifischen Bildungsaufgaben und- ziele der Einrichtung sind in der pädagogischen Konzeption verankert
Eingewöhnung in der Kinderkrippe
Mit den Eltern wird vorab ein vorläufiger Eingewöhnungsablauf besprochen. Dieser ist in drei Schritten aufgebaut:
- Schritt: Ein Elternteil oder eine andere Vertrauensperson des Kindes ist unmittelbar beim Kind und somit im Sichtfeld des Kindes. Erste Versuche der Kontaktaufnahme des Betreuungspersonals zum Kind finden statt.
- Schritt: Eltern/bzw. Vertrauensperson bewegt sich frei im Haus und entschwindet somit für einige Zeit aus dem Sichtfeld des Kindes. Hierfür steht ein Rückzugspunkt im Personalbereich zur Verfügung.
- Schritt: Elternteil nimmt Abschied vom Kind und verlässt die Einrichtung für eine mit dem Betreuungspersonal abgesprochene Zeit.
Die letztendliche Dauer der Eingewöhnungszeit ist jedoch abhängig vom Wohl des Kindes und liegt im Ermessen der Eltern und des Betreuungspersonals. Ein Informationsgespräch über den Ablauf der Eingewöhnung findet vorab statt.
Schließungszeiten und Ferien
Die Kindergartenferien sind den Schulferien angeglichen. Jedoch ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Kindergarten nur 30 Tage geschlossen sein darf (Kindergartenjahr: 01.09. – 31.08.). Für Fortbildungen des Personals können maximal 5 zusätzliche Schließungstage variabel festgelegt werden.
Ferienplan 2024/ 2025
Sommerferien 2024
29.07. – 02.08.2024 05.08. – 30.08.2024 29.08.24 (Teamausflug) 30.08.2024 (Teamtag) |
Feriendienst geschlossen geschlossen geschlossen |
19 Schließtage |
Herbstferien 2024
28.10. – 31.10.2024 01.11.2024 (Allerheiligen) |
Feriendienst geschlossen |
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Weihnachten 2024/2025
23.12.2024 – 01.01.2025 02.01. – 03.01.2025 |
geschlossen Feriendienst |
3 Schließtage
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Faschingsferien 2025
03.03.2025 (Rosenmontag) 04.03. – 07.03.2025 |
evtl. Kaspertheater Feriendienst |
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Osterferien 2025
14.04. – 25.04.2025 |
Feriendienst |
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Pfingstferien 2025
10.06. – 20.06.2025 |
geschlossen |
8 Schließtage |
Sommerferien 2025
04.08. – 27.08.2025 28.08.2025 (Teamausflug) 29.08.2025 (Teamtag) |
geschlossen geschlossen geschlossen |
19 Schließtage |
Herbstferien 2025
03.11.2025 (Erste-Hilfe-Kurs) 04.11. – 07.11.2025 |
geschlossen Feriendienst |
1 Schließtag |
Weihnachten 2025/2026
22.12. – 23.12.2025 24.12.2025 – 01.01.2026
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Feriendienst geschlossen
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2 Schließtage
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Der Feriendienst findet für Krippe und Kindergarten von 07.46 Uhr – 12.00 Uhr statt. Im Bedarfsfall wird die Feriendienstöffnungszeit erweitert.
Die Einrichtung gibt Änderungen an den Öffnungs- und Ferienzeiten rechtzeitig in geeigneter Weise bekannt.
Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt ab 01.09.2024 für das Kindergartenjahr 2024/2025 in Kraft.
Unterreit, 11.07.2024
Seidl
1. Bürgermeister